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   BVerwG, 16.02.1966 - V CB 216.65   

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https://dejure.org/1966,2336
BVerwG, 16.02.1966 - V CB 216.65 (https://dejure.org/1966,2336)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1966 - V CB 216.65 (https://dejure.org/1966,2336)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1966 - V CB 216.65 (https://dejure.org/1966,2336)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionseinlegung bei fehlender Zulassung der Revision - Notwendigkeit der schlüssigen Darlegung eines Verfahrensmangels

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1966 - V CB 216.65
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Ursachenzusammenhangs, wie sie sich aus BGHZ 3, 261 ergibt und die der erkennende Senat für den Bereich des Abgeltungsgesetzes übernommen hat (Urteil vom 17. Oktober 1960 - BVerwGE 11, 156 [158]), sind den Ansprüchen von Rechts- und Rentenneurotikern Grenzen gesetzt, und es haftet der Schädiger aus dem Sinn des Schadensausgleichs und dem Gedanken der Billigkeit für solche Ansprüche nicht (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1966 - V CB 216.65
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Ursachenzusammenhangs, wie sie sich aus BGHZ 3, 261 ergibt und die der erkennende Senat für den Bereich des Abgeltungsgesetzes übernommen hat (Urteil vom 17. Oktober 1960 - BVerwGE 11, 156 [158]), sind den Ansprüchen von Rechts- und Rentenneurotikern Grenzen gesetzt, und es haftet der Schädiger aus dem Sinn des Schadensausgleichs und dem Gedanken der Billigkeit für solche Ansprüche nicht (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]).
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1966 - V CB 216.65
    Das gilt auch für die zur Ergänzung dieser Vorschriften herangezogenen Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts (Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1955 [BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]]).
  • BVerwG, 30.07.1965 - V B 32.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1966 - V CB 216.65
    Abgesehen davon, daß die dahin zielenden Rügen die nach § 132 Abs. 3 VwGO erforderlichen Formvoraussetzungen nicht erfüllen dürften, gehört das materielle Recht der Verordnung Nr. 508 der Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von B. vom 21. Mai 1951 (GVBl. S. 403) und Art. 5 Abs. 1 der Durchführungsbestimmung Nr. 1 - A zur Verordnung Nr. 508 vom 27. März 1952 (GVBl. S. 285) dem irrevisiblen Recht an (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 30. Juli 1965 - BVerwG V B 32.65 -).
  • BVerwG, 17.10.1960 - V C 28.60
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1966 - V CB 216.65
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Ursachenzusammenhangs, wie sie sich aus BGHZ 3, 261 ergibt und die der erkennende Senat für den Bereich des Abgeltungsgesetzes übernommen hat (Urteil vom 17. Oktober 1960 - BVerwGE 11, 156 [158]), sind den Ansprüchen von Rechts- und Rentenneurotikern Grenzen gesetzt, und es haftet der Schädiger aus dem Sinn des Schadensausgleichs und dem Gedanken der Billigkeit für solche Ansprüche nicht (BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]).
  • BVerwG, 29.01.1968 - V B 107.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entschädigung

    Wie der erkennende Senat schon mehrfach dargelegt hat, ist die hier maßgebliche Rechtsgrundlage - die Verordnung Nr. 508 der Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors Berlins vom 21. Mai 1951 (GVBl. S. 403) - VO Nr. 508 - irrevisibles Recht (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1965 - BVerwG V B 132.64 - vom 30. Juli 1965 - BVerwG V B 32.65 - vom 16. Februar 1966 - BVerwG V CB 216.65 -).
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